Gemeinde Villingendorf

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Aktuelles

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Für das Programmjahr 2024 besteht wieder die Möglichkeit einer Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR ist ein Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg zur Strukturverbesserung des Ortes in seiner Gesamtheit. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortskernes. Ziel ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.
 
Es gelten die folgenden Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze:
 
Förderschwerpunkt Wohnen

  • Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden

Ältere Gebäude im historischen Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grundsätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30 % und bis zu 20.000 € je Wohneinheit.

  • Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen

Ehemalige Scheunen oder andere Gebäude können zu Wohnungen umgebaut oder gewerblich genutzt werden. Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30 % und bis zu 50.000 € je Wohneinheit für Privatpersonen. Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen.

  • Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude

Maßstäbliche Neubebauung als Ersatz für abgängige Bausubstanz / Baulückenschließung. Baulücken können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hierdurch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Landschaftsverbrauch wird eingedämmt. Voraussetzung: abgängige Altsubstanz. Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30 % und bis zu 20.000 €. Voraussetzung: Eigennutzung.

  • Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken

Die Förderhöhe beträgt in der Regel 30 % und bis zu 100.000 € für Privatpersonen und  15 % und bis zu 200.000 € für Unternehmen.
 
Förderschwerpunkt Arbeiten

  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Betrieben. Förderhöhe bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine Unternehmen Förderhöhe bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Kosten (bei Verlagerung von Unternehmen aus Gemengelagen / Reaktivierung von Brachen), max. 200.000 €.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

  • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.

Förderhöhe bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, Förderhöhe bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 200.000 €.
 
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

  • Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen

Förderhöhe bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 750.000 € für Umnutzungen und Umbau sowie max. 500.000 € für Neubau.
 
Projekte mit CO²-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt. Der Antrag mit Beschreibung der Maßnahme und Planunterlagen sowie entsprechenden Kostenvoranschlägen ist bis Mitte August 2023 fertigzustellen und bei der Gemeindeverwaltung Villingendorf einzureichen. Der Zuwendungsbescheid ergeht im Frühjahr 2024. Erst dann ist ein Baubeginn möglich. Vor der Bewilligung der beantragten Maßnahme darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bürgermeister Marcus Türk.