Gemeinde Villingendorf

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Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf

Die Gemeinden Villingendorf und Bösingen (mit Ortsteil Herrenzimmern) bilden seit dem 01.01.1975 den Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf mit Sitz in Villingendorf

  • Verbandsvorsitzender ist seit 08.08.2019 Bürgermeister Marcus Türk
  • Fachbeamtin für das Finanzwesen ist seit 01.07.2022 Daniela Duttlinger
  • Kassenverwalterin ist seit 01.09.2023 Leila Garcia Ruiz

Der Gemeindeverwaltungsverband erledigt für die Verbandsgemeinden Bösingen und Villingendorf folgende Aufgaben (§ 2 der Verbandssatzung):

(1) Der Verband berät die Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Beratung durch den Verband zu bedienen. 

(2) Der Verband erledigt für die Mitgliedsgemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben): 

Erledigungsaufgaben

a) die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz,

b) die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus, 

c) die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung,

d) die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte,

e) das Besoldungs- und Vergütungswesen,

f) die Betreuung der Kläranlagen.

(3) Der Verband erfüllt anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben):

1. Gesetzliche Erfüllungsaufgaben

a) die vorbereitende Bauleitplanung,

b) die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen.

2. Weitere Erfüllungsaufgaben

Der Verband erfüllt anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit auch die nachstehend aufgeführten Aufgaben, die bereits bisher aufgrund privatrechtlicher Regelungen (gemeinsamer Müllplatz, Vertrag vom 18./19. Januar 1971) bzw. aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01. Oktober 1970 (forstwirtschaftlicher Betriebs-dienstbezirk) gemeinsam gelöst werden:

a) den Betrieb und die Unterhaltung eines gemeinsamen Müllplatzes (geordnete Deponie) in Herrenzimmern und zwar solange, bis der Landkreis Rottweil diese Aufgabe für die beteiligten Gemeinden übernimmt, 

b) die Aufgaben eines forstwirtschaftlichen Betriebsdienstbezirks (gemeinsamer Forstwart).

(4) Der Verband nimmt ferner die ihm sonst noch durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr. Anträge auf Zuständigkeiten nach Satz 1 müssen von der Verbandsversammlung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beschlossen werden.